Liebe Patienten / Liebe Eltern
Wir möchten Euch/ Sie darauf hinweisen, dass ab 01.01.2024 das e-Rezept gesetzlich verpflichtend ist.
Wichtig ! Für das e-Rezept benötigen wir und die Apotheke die gültige Versichertenkarte !
Wenn wir ein Rezept ausstellen, bekommen sie kein „rosa Rezept“ mehr ,
sondern sie erhalten die Medikamente in der Apotheke durch Vorlage der Versichertenkarte.
Sie benötigen ein Rezept :
- Die gültige Versichertenkarte muss im laufenden Quartal in der Praxis eingelesen sein !
- Sie benachrichtigen unsere Praxis (gerne per E-Mail) über das benötigte Medikament.
- Abholung des Medikamentes am Folgetag in der Apotheke durch Vorlage der Versichertenkarte.
Das e-Rezept ist bislang nicht möglich für :
Rezepte für Hilfsmittel
Privatrezepte
Verordnungen (Logopädie,
Ergotherapie, Krankengymnastik)
Überweisungen