e-Rezept

 

Liebe Patienten /  Liebe Eltern

 

Wir möchten Euch/ Sie darauf hinweisen, dass ab 01.01.2024 das e-Rezept gesetzlich verpflichtend ist.

 

Wichtig !     Für das e-Rezept benötigen    wir   und   die   Apotheke    die gültige Versichertenkarte !

 

Wenn wir ein Rezept ausstellen, bekommen sie kein „rosa Rezept“ mehr ,

sondern sie erhalten die Medikamente in der Apotheke durch Vorlage der Versichertenkarte.

 

Sie benötigen ein Rezept :

  1. Die gültige Versichertenkarte muss im laufenden Quartal in der Praxis eingelesen sein !
  1. Sie benachrichtigen unsere Praxis (gerne per E-Mail) über das benötigte Medikament.
  1. Abholung des Medikamentes am Folgetag in der Apotheke durch Vorlage der Versichertenkarte.

 

Das e-Rezept ist bislang  nicht möglich für :

Rezepte für Hilfsmittel

Privatrezepte

Verordnungen (Logopädie,

Ergotherapie, Krankengymnastik)

Überweisungen