Bitte bei der Erstvorstellung beachten!

Zusatzkosten

Eventuell ist bei Ihrem Kind eine Messung des Atemgases auf Stickstoffmonoxid (NO) sinnvoll. Dieses Verfahren ist bislang noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sollten wir mit Ihrem Einverständnis diese Messung durchführen, müssen wir eine Gebühr von 20 Euro erheben (ausschließlich Materialkosten).